Freitag, 23. August 2013

MAROKKO AUFENTHALTSGENEHMIGUNG HINWEISE - KONTOERÖFFNUNG IN MAROKKO



Um in Marokko ständig zu leben mit Daueraufenthalt gibt es mehrere Varianten:
 BETRIFFT KONTOERÖFFNUNG IN MAROKKO. Man konnte mit einem Reisepass ein Devisenkonto in Marokko eröffnen. Seit Anfang 2023 verlangt die Bank hinzu einen Nachweis vom Wohnort des Heimatlandes dazu, wo sichtlich die Anschrift zu erkennen ist. Dies kann eine Rechnung sein, wie Stromrechnung oder ähnliches, sowie auch eine Ausweiskarte. Da in den Reispässen nur Ausstellungsort vermerkt ist, sind die Banken verpflichtet worden eine ersichtliche Anschrift zu verlangen und wie gehabt Reisepass.:



1. VARIANTE für Rentner oder Personen , die Devisen einführen können zum Lebenserhalt:
Zuerst muss ein Devisen-Konto bei einer Bank in Marokko eröffnet werden.
Dazu benötigt man entweder einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis 
( Kaufvertrag Grundstück oder Wohnung).

Auf dieses Konto müssen in Monatsabständen Devisen von etwa 700 - 800 Euro pro Monat von Ihrem aus dem Heimatland zum marokkanischen Konto einfließen. Konto zu Konto. 
Keine Bankeinzahlungen in bar auf das marokkanische Konto.  
Drei Monatseingänge zu Anfang genügen um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Neu seit dieses Jahr (2013) ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland. In Rabat bei der marokkanischen Justizbehörde, bei Folgeantrag der Aufenthaltsgenehmigung (nicht bei Erstantrag). Hinzu ein Gesundheitszeugnis von einem Arzt in einem staatlichen Krankenhaus in Marokko. 
Man schaut aber nur , ob man geistig gesund ist.
Mehrere legalisierte (beglaubigte) Kopien von den Miet - Verträgen oder Eigentum und Passbilder; sowie Kopien des Reisepasses in Marokko beglaubigt.
Pro Jahr Gültigkeit 100 Dihram werden verlangt bei Antragstellung der Aufenthaltsgenehmigung. Bei Erstantrag wird die Aufenhaltsgenehmigung auf ein Jahr ausgestellt und Folgeantrag bis 10 Jahre

2. VARIANTE: Wer keine Rente bezieht und monatliche Devisen nicht einführen kann.
Als Einwanderer ist es nicht gestattet bei Firmen hier zu arbeiten; egal welcher Sparte Ihres Berufes.
Es gibt aber den Weg in die Selbstständigkeit, egal was man unternehmen möchte. Somit übt man eine Aktivität aus und entrichtet auch Steuern hier im Land. Man beantragt mit den selben Formularen wie oben aufgeführt ( Variante 1 ) die Patentnummer und geht mit dieser zum Gericht um das Gewerbe zu melden mit Gerichtstand etc. Dauert etwa 5 Tage. Sowie Handelsregister- Eintrag. Dauer etwa eine Woche.
Mit diesen zwei (1.und 2.) Varianten kann man bedenkenlos den Daueraufenthalt beantragen. Man bekommt eine provisorische Karte drei Monate bis die Originalkarte etwa 2 Monate abgeholt werden kann . Schon mit der provisorischen Karte kennt man die Gesetze des Landes an und kann zum Beispiel:  Ein Auto kaufen.

3. VARIANTE  FÜR  PENDLER:
Mit Visa können Sie 90 TAGE sich im Land aufhalten. Die Frist kann um 90 Tage verlängert
werden. Sie brauchen dazu einen Mietvertrag oder Sie haben Eigentum erworben; sowie ein Devisenkonto bei einer Bank in Marokko mit monatlichen Anweisungen von etwa 600 Euro, oder Guthaben auf Ihrem Konto.
So haben Sie die Möglichkeit sich 180 Tage im Land aufzuhalten. Dies kann in diesen Abständen wiederholt werden. Jedoch darf Ihr Auto pro Kalenderjahr maximal  180 Tage im Land sein. Entweder Sie verzollen das Fahrzeug nach 180 Tagen und melden es hier mit marokkanischem Kennzeichen an; oder Sie führen es nach einem folgenden Kalenderjahr wieder ein.
Fahrzeuge, die Sie verzollen wollen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. 

Es werden oft Änderungen vorgenommen mit Vorschriften. Hinzu kommt es auf den Sachbearbeiter an. NEU. Seit diesem Jahr wird bei Erstantrag der Aufenthaltsgenehmigung ein polizeiliches Führungszeugnis des Heimatlandes verlangt. Alle anderen Dokumente wie Bankkonto  Gesundheitszeugnis können hier vor Ort beantragt werden

Neu ist auch bei Eröffnung eines Bankkontos ( Stand 2018 ):
Einen Rentenbscheid vorweisen und damaliges Berufsbild.
Wer noch keine Rente bezieht, einen Berufsnachweis oder älteren Arbeitsvertrag. 
Irgend eine Rechnung von Strom- oder Wasserwerke, wo erkenntlich die alte 
Heimatadresse ersichtlich ist. 



Sollte nach schon langem Daueraufenthalt hier in Marokko Ihr Pass abgelaufen sein; kann dieser bei der Deutschen Botschaft in Rabat beantragt werden. Dazu benötigen Sie unbedingt jedoch die Abmeldebestätigung Ihres letzten Wohnsitz Ihres Herkunftslandes

Selbst bei Heirat mit einem marokkanischen Ehepartner bleibt man Einwanderer.
Die marokkanische Staatsangehörigkeit bekommt man nicht. Man muss die Aufenthaltsgenehmigung beantragen wie jeder Einwanderer. 
 
Bei allen diesen Angelegenhieten kann ich Ihnen behilflich sein und regel mit Ihnen die Formalitäten