Mittwoch, 18. September 2013

MAROKKO - FAHRZEUG - EINFUHR - VERZOLLUNG


Wenn Sie ein Fahrzeug nach Marokko einführen möchten und hier ständig leben
möchten, ist zu beachten:

Bis 6 Monate (180 TAGE) darf Ihr Fahrzeug im Land ohne Verzollung bleiben im KALENDERJAHR. Das bedeutet, sie können erst wieder nach 6 Monaten mit dem gleichen Fahrzeug einreisen. Dies gilt für alle Fahrzeuge , die ein Europäisches Kennzeichen haben.
Wenn Sie jedoch Ende Jahr ausreisen und Anfang kommendes Jahre sofort einreisen ist es erlaubt und Sie haben fast insgesamt 360 Tage die Möglichkeit Marokko zu bereisen.
Pro Person darf nur ein Fahrzeug im PASS gelistet sein.   

Ohne Fahrzeug können Sie ausreisen.  Das Fahrzeug muss aber dann bei einer Zollstelle im Land abgestellt werden und Sie bekommen eine Beglaubigung, falls Sie kurz das Land verlassen wollen ohne Ihr Fahrzeug. Ansonsten wird die Ausreise verweigert, da das Fahrzeug bei Einreise eingetragen wurde bei der Passkontrolle in Ihrem Pass.

Die Möglichkeit besteht, dass Sie Ihr Fahrzeug in Marokko verzollen, was sehr teuer ist 
(ab circa 8000 Euro aufwärts), je nach Fahrzeugtyp. Danach können Sie ein marokkanisches Kennzeichen beantragen ohne Probleme.
Neue Vorschrift seit neuestem: Das zu verzollende Fahrzeug darf nicht älter als
5 Jahre sein laut Eintrag in Ihrem Kraftfahrzeugbrief.

Es ist ratsam in Marokko ein Fahreug zu erwerben, da die Fahreug - Preise hier im Land sehr erschwinglich sind. Ab ca. 9000 EURO erhalten Sie schon einen guten Kleinwagen

Es ein Gerücht im Umlauf, dass man hier im Land nach 6 Monaten den Führerschein in Marokko erwerben und eine Fahrschule mit Prüfung absolvieren muss.

Das Gesetzt ist noch nicht von der Regierung in Marokko verabschiedet und wird sich auch nicht durchsetzen.

Sollten Sie beabsichtigen hier in Marokko ständig zu Leben, ist es ratsam zu Ihrem Führerschein, den Internationalen Führerschein zuvor in Ihrem jetzigen Standort zu beantragen.
 
Man kann in Marokko, wenn man Resident ist, dass bedeutet die Daueraufenthaltsgenehmigung ( Carte sejour ) hat, ein Fahrzeug erwerben. Mit der CARTE SEJOUR hat man die Gesetzte Marokkos anerkannt und gilt im Recht bzw. Gesetz wie die Einheimischen Bürger.
Nach EINEM JAHR nach dem Besitz der Aufenhaltsgenehmigung CARTE SEJOUR, ist es erforderlich den marokkanischen Führerschein zu beantragen. Dies galt schon seit Jahren, wurde jedoch nicht so genau genommen bei Kontrollen.
Schweizer- Belgier und Franzosen können den Führerschein tauschen ohne Probleme, der auch jeder Zeit wieder getauscht werden kann.
Deutsche Staatsbürger müssen wohl oder übel eine Fahrschule aufsuchen und eine Prüfung ablegen nach einem Jahr Besitz der Carte sejour. Der deutsche Führerschein wird nicht eingezogen. Ich hatte am 16, Januar 2024 ein ausführliches Gespräch mit einer zuständigen Behörde, die dies bestätigte. Folglich werden in Zukunft geziehltere Kontrollen durchgeführt im Jahr 2024
Der internationale EU - Führerschein hat nur Gültigkeit bei Touristen und Pendler. Nicht, wer im Besitz der Carte sejour ist.
In anderer Angelegenheit: Ist man im Besitz einer CARTE SEJOUR darf man in FRAGE???? auch kein Fahrzeug führen mit europäischer Nummer. Seit geraumer Zeit wird man schon bei Einreise mit dem Fahrzeug an der Grenze darauf hingewiesen seit 2024. Dies sieht man jedoch noch etwas lockerer bei der Zollkontrolle.
Nebenher erwähnt::: In Marokko gilt NULL Promille Genuss von dem Lieblingsgetränk der Druiden, im Straßenverkehr. Passiert das Geringste. hat das gravierende Folgen, besonders wenn man im Besitz der CARTE SEJOUR ist.
Jedes Land hat eben seine Gesetze.